Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der PROLINQ GmbH und für das Portal prolinq.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PROLINQ GmbH, Rudolfplatz 3, 50674 Köln, Deutschland (nachfolgend „PROLINQ“), und ihren Kunden.
(2) Das Angebot von PROLINQ richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der angebotenen Leistungen ausgeschlossen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PROLINQ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen PROLINQ und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf der Website, in Katalogen, Präsentationen oder sonstigen Werbematerialien dargestellten Produkte und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Der Kunde übermittelt seine Anfrage über das Anfrageformular, per E-Mail oder auf sonstigem Kommunikationsweg.
(3) Auf Grundlage der Anfrage erstellt PROLINQ ein individuelles Angebot.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform (insbesondere per E-Mail) annimmt und PROLINQ den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
(5) PROLINQ ist berechtigt, Anfragen oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Import-, Export- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) PROLINQ behält sich vor, vor Annahme eines Auftrags eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
(5) Bei Erstaufträgen, Sonderanfertigungen, Projekten mit erhöhtem Warenwert oder bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden ist PROLINQ berechtigt, Vorauszahlung, Teilvorauszahlung oder vollständige Vorkasse zu verlangen.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. PROLINQ ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
(7) Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Bonitätsprüfung
(1) PROLINQ ist berechtigt, bei Bestellungen auf Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
(2) Hierzu können die erforderlichen Unternehmensdaten an Auskunfteien oder vergleichbare Dienstleister übermittelt werden.
(3) Ergibt die Bonitätsprüfung ein negatives Ergebnis oder bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann PROLINQ die gewünschte Zahlungsart ablehnen oder Vorkasse verlangen.
§ 5 Lieferung und Lieferzeiten
(1) Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen, Vorliegen sämtlicher Druckdaten, Freigaben und Genehmigungen sowie nach Eingang vereinbarter Anzahlungen.
(3) Die Standardlieferzeit für Lagerware beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen nach Auftragsbestätigung. Für individuell veredelte Produkte können längere Lieferzeiten gelten.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(5) Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(6) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 6 Höhere Gewalt und Selbstbelieferung
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Energieengpässe, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
(2) PROLINQ haftet nicht für Verzögerungen, die auf Ereignisse außerhalb des eigenen Einflussbereichs zurückzuführen sind.
(3) PROLINQ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern PROLINQ trotz Abschluss eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen, die PROLINQ nicht zu vertreten hat, von Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird.
(4) Der Kunde wird über entsprechende Umstände unverzüglich informiert.
§ 7 Muster, Produktabbildungen und Farbabweichungen
(1) Produktabbildungen, Renderings, Visualisierungen, digitale Mock-ups, Präsentationen und Muster dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
(2) Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Material, Gewicht, Größe, Verarbeitung, Positionierung von Druckmotiven oder sonstigen Produkteigenschaften stellen keinen Mangel dar.
(3) Produktionsbedingte Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellungen, digitalen Proofs, Freigabemustern und Endprodukten gelten als branchenüblich und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(4) Technisch bedingte Unterschiede zwischen Produktionschargen bleiben vorbehalten.
§ 8 Branding, Druckdaten und Freigaben
(1) Der Kunde stellt sämtliche für die Produktion erforderlichen Daten, Logos, Grafiken, Texte und sonstigen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.
(3) Der Kunde stellt PROLINQ von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung bereitgestellter Inhalte entstehen.
(4) Vor Produktionsbeginn erhält der Kunde eine Freigabevorlage, einen digitalen Proof oder ein vergleichbares Freigabedokument.
(5) Mit Erteilung der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche, gestalterische und technische Richtigkeit.
(6) Nach erfolgter Freigabe sind Reklamationen hinsichtlich Schreibfehlern, Layoutfehlern, Positionierungen oder freigegebener Inhalte ausgeschlossen.
§ 9 Stornierungen
(1) Eine Stornierung von Aufträgen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von PROLINQ.
(2) Nach Freigabe der Produktion, Bestellung der Ware bei Vorlieferanten oder Beginn von Veredelungs-, Druck-, Stickerei- oder sonstigen Produktionsarbeiten ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Im Falle einer ausnahmsweise akzeptierten Stornierung hat der Kunde sämtliche bis dahin entstandenen Kosten, insbesondere Beschaffungs-, Produktions-, Lager-, Verwaltungs- und Bearbeitungskosten, zu tragen.
(4) Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche von PROLINQ bleiben unberührt.
§ 10 Mehr- oder Minderlieferungen
(1) Bei individuell produzierten, veredelten oder kundenspezifisch angefertigten Produkten sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu zehn Prozent (±10 %) zulässig.
(2) Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
(3) Der Kunde erkennt an, dass produktionsbedingte Mengenabweichungen technisch nicht vollständig vermeidbar sind.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von PROLINQ.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
(3) Die aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an PROLINQ ab. PROLINQ nimmt diese Abtretung an.
(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PROLINQ berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen.
§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen.
(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Wareneingang schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(4) Für Kaufleute gilt ergänzend § 377 HGB.
(5) Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
§ 13 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung der Ware.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen leistet PROLINQ nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Übliche, technisch bedingte oder produktionsbedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Material, Größe, Gewicht, Positionierung oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar.
(5) Die gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenregress bleiben unberührt.
§ 14 Haftung
(1) PROLINQ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) PROLINQ haftet ferner unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PROLINQ nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(5) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(6) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von PROLINQ.
§ 15 Annahmeverzug und Lagerkosten
(1) Nimmt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab oder verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gerät der Kunde in Annahmeverzug.
(2) Nach Ablauf von vierzehn Kalendertagen ab Anzeige der Versandbereitschaft ist PROLINQ berechtigt, angemessene Lager- und Verwaltungskosten zu berechnen.
(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 16 Nutzung des Kundenportals
(1) Soweit PROLINQ ein Kundenportal oder geschützte Online-Bereiche bereitstellt, erhält der Kunde ein nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Benutzerkonto vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.
(4) PROLINQ ist berechtigt, Zugänge bei Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Verstößen gegen diese AGB vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
(5) Ein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit des Portals besteht nicht.
§ 17 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von PROLINQ.
(3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zu verwenden.
(4) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
§ 18 Referenznennung
(1) PROLINQ ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, den Firmennamen, das Firmenlogo oder Projektinformationen als Referenz für Marketing- und Vertriebszwecke zu verwenden.
(2) Eine Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 19 Exportkontrolle und Compliance
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions- und Embargovorschriften einzuhalten.
(2) Die gelieferten Produkte dürfen nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht exportiert, weiterverkauft oder verwendet werden.
(3) Der Kunde stellt PROLINQ von Ansprüchen frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.
§ 20 Elektronische Kommunikation
(1) Die Parteien stimmen zu, dass vertragsrelevante Erklärungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Freigaben und sonstige Mitteilungen auch per E-Mail erfolgen können.
(2) Elektronisch übermittelte Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Empfängers abrufbar sind.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist Köln.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Unternehmensangaben
PROLINQ GmbH
Rudolfplatz 3
50674 Köln
Deutschland
Handelsregister: HRB 123503, Amtsgericht Köln
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE456278574
E-Mail: hello@prolinq.de
Telefon: +49 (0) 221 669 500 31
Stand: Mai 2026